LSVA-Geräte für Fahrzeuge aus dem Ausland

Was passiert mit Unternehmern aus dem Grenzraum, die regelmässig mit ihren Autos in der Schweiz sind und sich entschlossen haben, ein LSVA-Gerät einbauen zu lassen? Gemäss Auskunft bei der Oberzolldirektion (OZD) in Bern ist das exakte Vorgehen noch nicht definiert. Immerhin kann man schon so viel sagen:
Jeder ausländische Unternehmer, der ein Gerät einbauen will, muss dies bei einem autorisierten Schweizer Garagisten tun.
Wer ein LSVA-Gerät im Lastwagen hat, muss bei der OZD ein Konto haben, wobei dieses am Besten mit der Bestellung des Gerätes erfolgt.
Gleichzeitig war zu erfahren, dass die ausländischen Interessenten momentan mit zweiter Priorität behandelt werden. Konkret heisst dies, zuerst müssen in alle Schweizer Lastwagen Geräte eingebaut sein - erst dann wird dies auch in ausländische Fahrzeuge möglich sein. Beim momentanen Stand der Dinge könnte dies konkret auch heissen, dass es noch einige Zeit dauert, denn die Auslieferung und der Einbau erfolgen relativ schleppend.
Den ausländischen Interessenten empfehlen wir, sich mit der OZD direkt in Verbindung zu setzen. Die Adresse lautet
Eidg. Oberzolldirektion, Monbijoustrasse 40, 3003 Bern
Tel. 031/322 65 11; Fax 031/322 78 72
Eine weitere Möglichkeit ist natürlich das Internet, denn auf der OZD-Homepage sind immens viele Informationen zur LSVA, zu den Geräten und zur ganzen Abwicklung zu finden.
Die Adresse lautet
www.zoll.admin.ch, dann auf «Steuern, Abgaben, LSVA» drücken, dort wiederum zur LSVA weiter - und dann können Sie nach Herzenslust surfen und sich informieren!

LSVA-Berechnung (Pdf-Datei)
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